Wohnungen im Herzen von Zürich
 im Kreis Drei, Vier und Fünf  
 

Bestimmungen

Für einen Vertragsabschluss werden Einkommensnachweise und die Überweisung von 3 Monatsmieten vorausgesetzt. Das Depot wird auf einem Mietkautionskonto, lautend auf den Mieter, hinterlegt. Es werden ebenfalls Angaben zum momentanen und zu vorherigen Vermietern verlangt. Garantieerklärungen und Bürgschaften von Dritten werden nicht akzeptiert. Eine Ausnahme bilden dabei Studenten, die von Ihren Eltern unterstützt werden.
Die Mindestmietdauer beträgt je nach Objekt 6 -12 monate. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Allgemeine Anfragen und Bewerbungsunterlagen werden gerne per WhatsApp entgegengenommen. Selbstverständlich ist die Zustellung auch per Email oder Post möglich
Der Vertrag kann nach Eingang des Depots gegengezeichnet werden - Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Erhalt der 1. Miete, dies auch mehrere Tage vor Vertragsbeginn unentgeltlich.
Untermieten und Zweckentfremdung sind nicht erwünscht. Wir raten von ausserterminlichen Kündigungen mit vorgeschlagenem Nachmieter ab. Für die Mieteingänge ist der Mieter nämlich auch nach seinem Auszug bis zum ordentlichen Kündigungtermin verantwortlich.
Wir vermieten keine möbelierten Objekte. Jede Wohnung hat ein eigenes Bad so wie eine Kochnische oder Küche.

Haustiere dürfen nur mit der expliziten Erlaubnis des Vermieters gehalten werden. Die Wohnungen dürfen nicht übernutzt und überbesetzt werden.

Wir lehnen jegliche Kontaktaufnahmen von Vermittlern ab.